häufige Ausgangssituation

Die in Stichworten nachfolgend skizzierten Eckdaten beschreiben in sehr vielen gerade kleineren oder mittelständischen Unternehmen die augenblickliche Situation im Bezug auf den eher nicht vorhandenen sein eines rechtssicherer Standards zur Entgeltumwandlung.

  • In vielen Firmen existieren eine Reihe von Verträgen zur betrieblichen Altersversorgung,  mit unterschiedlichen Bezeichnungen, unterschiedlichen Versicherer und unterschiedlichen Produkten
    DEM Arbeitgeber ist nicht bewußt, das es dadurch fast immer zu einer Ungleichbehandlung der Mitarbeiter kommt, was Auswirkungen auf das Gleichheitsgebot lt Betriebsrentengesetz hat
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer halten die abgeschlossenen Versicherungsverträge für den wesentliche Kern der BAV
    Das im Vordergrund die schriftliche Versorgungszusage an den Arbeitnehmer steht und sich hieraus seine Forderungen ableiten, ist nicht klar
  • Wichtige inhaltliche und formelle Dokumentationen Versorgungsordnung / Entgeltumwandlungsvereinbarungen / Verzichtserklärungen)  sind nicht vorhanden oder fehlerhaft
    Das kann im Einzelfall bedeuten, dass erhebliche finanzielle Auswirkungen durch Nachforderungen der Finanzverwaltung, den Sozialversicherungsträgern oder ausgeschiedenen Mitarbeitern entstehen
  • Eine spezielle Fachkraft im Unternehmen, die das Thema fachkundig betreut, ist in der Regel nicht vorhanden
    Wo soll da das Fachwissen herkommen, das mit fortschreitender Zeit notwendig immer notwendiger wird
  • Tarifvertragliche Vorgaben und Besonderheiten werden teilweise nicht angewendet
    Verträge können schwebend ungültig sein und müssen rückabgewickelt werden
  • Bei Zugang neuer Mitarbeiter oder Abgang alter wird in der Regel die vom Gesetzgeber erwartete Portierung nicht eingehalten
    Im Zweifelsfall wird der abgebende Arbeitgeber von seiner Zusageverpflichtung nicht rechtswirksam enthaftet

Die Komplexität  - das vielschichtigen Anforderungen und damit verbunden ein  Resthaftungsrisiko des Arbeitgebers aus dieser "Gemengelage" ist vielen Arbeitgebern  nicht bewusst. Erst bei auftauchenden Problemen mit Mitarbeitern, der Finanzverwaltung oder Beitragseinzugsstellen treten diese versteckten Mängel zu tagen und können dann erhebliche finanzielle Folgen bereiten.

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