Viele Wege führen nach Rom oder passend zum Thema warum die Rente mit einem Baustein der betrieblichen Altersversorgung aufstocken, wo es doch ganz viele Alternativen gibt ?
Die Antwort ist einfach gegeben:
- Entgeltumwandlung ist sehr einfach
- Sie wirkt zu 100 % sofort durch nichtgezahlten Steuern und Sozialabgaben
- Sie ist sehr flexibel - der Beitrag kann einfach pausiert - aufgestockt oder reduziert werden
- Sie erzielt eine höhere Rendite, speziell dann wenn der Arbeitgeber sich mit einem Zuschuss beteiligt und gegebenenfalls VL-Leistungen umgewidmet werden
Die üblichen Alternativen zu einer Entgeltumwandlung:
Riestern
- sehr verwaltungsintensiv - erzeugt viel Papier und damit auch höhere Verwaltungskosten
- Mit Rentenbeginn nur maximal 30 % des angesparten Versorgungskapitals als Einmalauszahlung möglich
- Übertragbarkeit der vorhandenen Versorgungsansprüche im Todesfall vor oder nach Rentenbeginn - nur an Ehepartner möglich - sie sind nicht verheiratet ? Dann geht Ihr Partner leer aus.
- Das wichtigste - die staatliche Förderung ist häufig begrenzt auf die den persönlichen Spitzensteuersatz und fällt damit wesentlich geringer als bei der Entgeltumwandlung aus, wo regelmäßig mehr als 100 % Förderung möglich sind ( Mit freiwilligen AG-Zuschüssen durch aus 150 % und mehr)
- Ausnahme: geringes Einkommen mit Kindern (verzweigen zu Riester-Unterseite)- idealerweise mehreren Kindern - dann unbedingt mitnehmen
Private Vorsorgen
- "teuer" Möglichkeit der Vorsorge, weil von bereits versteuerten Geld gespart
- Die Übertragbarkeit von Versicherungsleistungen an Hinterbliebene ist total frei, weil Leistungen an jedermann vererbbar sind (Achtung Erbschaftssteuer)
- Besteuerung bei Auszahlung für Verträge die nach dem 31.12.14 abgeschlossen wurden:
- Bei Einmalkapitalzahlungen: werden 50 % der Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz versteuert
- Bei lebenslangen Rentenzahlungen wird der persönliche Ertragsanteil mit dem persönlichen Steuersatz versteuert