Umwidmung der VL-Leistungen zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung.
Viele Arbeitnehmer bekommen von Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen.
Sie zahlen selbst dann noch was dazu und der Arbeitgeber überweist den Betrag auf die von Ihnen gewählte Sparform. Das war schon immer so. Aber ist das auch sinnvoll ?
Der Arbeitnehmer zahlt so jeden Monat - Jahr für Jahr auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, auf diese Sparbeträge.
Immer noch zu wenig bekannt ist, dass gerade die Umwidmung von vermögenswirksamen Leistungen einen großen Beitrag im Hinblick auf die betriebliche Altersversorgung leisten kann. Von 100 % AG-Leistung VL bezahlt der Arbeitnehmer bei der bisherigen normalen VL-Anlage im Bausparvertrag mit ca 40 % Abzügen. Somit fließen ihm nur rund 60 % als echter Gegenwert zu. Investiert der Arbeitnehmer den VL-Beitrag in seine Altersversorgung kommen hier auch 100 % des Betrages an.
Schauen Sie sich das mal in einem konkreten Beispiel für Sie an - Sie werden überrascht sein, wie vorteilhaft sich das für Sie auswirkt.
VL | AVL | |
---|---|---|
AG-Anteil z.B. | 26,60 € | 32,00 € |
Anlagezeitraum | 7 Jahre | Bis zur Rente |
Steuerfrei | nein | ja |
Sozialabgabenfrei | nein | ja |
Abzüge daraus ca. | 11,00 € | 0,00 € |
Realer Zufluss | 15,50 € | 32,00 € |