Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen kurz VWL genannt

Die Idee die dahinter steht - dem Arbeitnehmer zusätzliche Anreize bieten, um eigenes Vermögen  mit staatlicher Förderung anzusparen. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das 5. Vermögensbildungsgesetz. Hierbei werden gerade kleinere Einkommen mit einer sogenannten Arbeitnehmersparzulage unterstützt.

Jeder Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen das er Geld aus seinem Bruttogehalt auf eine vom ihm gewählte Anlageform überweist. In wie weit sich der Arbeitgeber seinerseits mit einem Arbeitgeberzuschuss am VL-sparen beteiligt regeln häufig Tarifverträge.  Es lohnt sich auf jeden Fall immer beim Arbeitgeber konkret nachzufragen. Arbeitgeberanteile zur VL und zum VL-sparen generell  gehen immer vom Arbeitnehmer aus. Fragt dieser nicht nach, werden diese Leistungen nicht automatisch ausgezahlt.

Informationen zu beiden VL-Sparformen

Beide VL-Sparformen, Bausparen/ Fondsparen lassen sich miteinander kombinieren. Wichtig - in allen Fällen fallen auf die VL-AG-Zuschüsse Steuern und Sozialabgaben an, es wird genauso abgerechnet wie das normale Gehalt.

Achtung  - Hinweis:

Wenn der Arbeitgeber zum Beispiel  40,- Euro VL-Zuschuss zahlt und Sie das als Arbeitnehmer gerne in Anspruch nehmen reduziert sich Ihr Nettogehalt um die üblichen Abzüge auf die 40,- Euro VL. Sie bekommen somit Netto weniger Gehalt ausgezahlt. Hier bietet es sich an zu prüfen, ob Sie die Zahlung nicht lieber als AVL - ohne Abzüge - für den Aufbau Ihrer Altersversorgung  in Anspruch nehmen können.

Es gibt zwei häufig gewählte Anlageformen, die vom Staat mit einer Arbeitnehmersparzulage gefördert werden:

Bausparen

Gefördert wird eine VL-Anlage von maximal 470 EURO pro Jahr mit einem jährlichen Zuschuss von  9 % auf die jährlich eingezahlten Beträge zuzüglich der Verzinsung die der Bausparvertrag als Produkt selber vorsieht.
Einkommensvoraussetzung:
Beim Start des Vertrages liegt das Einkommen bei Ledigen unter 17.900,- Euro bzw. bei Verheirateten unter 35.800,- Euro. Die Sperrfrist beträgt hier sieben Jahre.

Fondssparen - betriebliches Beteiligungssparen:

Gefördert wird eine VL-Anlage von maximal 400,- EURO pro Jahr mit einem jährlichen Zuschuss von  20 % auf die jährlich eingezahlten Beträge zuzüglich der möglichen Wertentwicklung der Beteiligung/die die ausgewählten Fonds selber vorsehen.

Einkommensvoraussetzung:
Beim Start des Vertrages liegt das Einkommen bei Ledigen unter 20.000,- Euro bzw. bei Verheirateten unter 40.000,- Euro. Die Sperrfrist beträgt hier sechs Jahre