Wie und wann kann ein Arbeitgeber sicher sein, dass er in dem Thema Umsetzung des Rechtsanspruch zur Entgeltumwandlung gut und vor allem rechtssicher aufgestellt ist ? Nachfolgend dazu eine Auflistung der wichtigste Aspekte:
- Es liegt eine betriebseigene in Schriftform vorhandene Versorgungsordnung vor, in der alle Details eindeutig erklärt sind
 - diese ist allen Mitarbeitern ausgehändigt worden
 - tarifvertragliche Vorgaben werden dabei berücksichtigt
 - Die Mitarbeiter haben eine ausführliche, verständliche Beratung über das Thema erhalten inkl. einer konkreten Brutto-Netto-Rechnung
 - bei ausscheidenden Mitarbeitern mit einer laufenden Entgeltumwandlung wird der Vertrag rechtssicher portiert und damit erst der bisherige Arbeitgeber von der Versorgungsverpflichtung aus der Zusage entpflichtet.
 - der Informations- und Beratungsprozess wird bei Neueinstellungen fortlaufend, lückenlos fortgeschrieben und steigert die Mitarbeiterbindung und Motivation an das Unternehmen.