Die Aufgabe eines Steuerberaters werden von Jahr zu Jahr komplexer immer mehr neue Gesetzte, Duchführungsbestimmungen und nicht zuletzt verschärfte Betriebsprüfungen der Finanzverwaltungen führen zu immer mehr wachsendem Know-How das erforderlich ist, um die Mandaten richtig zu beraten.
Wenn es dabei um den Fachbereich BAV geht werden gerade in den letzten Jahren die Anforderungen von Seiten des Gesetzgebers immer größer, was die Einrichtung, Durchführung und Dokumentation angeht. Damit verbunden steigen die Haftungsrisiken auch von Seiten nicht oder falsch informierten Arbeitnehmern.
Unter diesen Rahmenbedingungen bieten wir Steuerberatern an, Ihre Mandantenfälle auf Rechtssicherheit prüfen zu lassen. So wird vermieden, dass es zu einem späteren Zeitpunkt mit der Finanzverwaltung oder einem Arbeitnehmer zu teuren und ärgerlichen Auseinandersetzungen kommt.
Wo der Arbeitgeber die Frage an den steuerlichen Berater aufwirft:
Darüber hätten Sie uns doch informieren müssen........