Viele Wege führen nach Rom oder passend zum Thema warum die Rente mit einem Baustein der betrieblichen Altersversorgung aufstocken, wo es doch ganz viele Alternativen gibt ?
Die Antwort ist einfach gegeben:
- Entgeltumwandlung ist sehr einfach
 - Sie wirkt zu 100 % sofort durch nichtgezahlten Steuern und Sozialabgaben
 - Sie ist sehr flexibel - der Beitrag kann einfach pausiert - aufgestockt oder reduziert werden
 - Sie erzielt eine höhere Rendite, speziell dann wenn der Arbeitgeber sich mit einem Zuschuss beteiligt und gegebenenfalls VL-Leistungen umgewidmet werden
 
Die üblichen Alternativen zu einer Entgeltumwandlung:
Riestern
- sehr verwaltungsintensiv - erzeugt viel Papier und damit auch höhere Verwaltungskosten
 - Mit Rentenbeginn nur maximal 30 % des angesparten Versorgungskapitals als Einmalauszahlung möglich
 - Übertragbarkeit der vorhandenen Versorgungsansprüche im Todesfall vor oder nach Rentenbeginn - nur an Ehepartner möglich - sie sind nicht verheiratet ? Dann geht Ihr Partner leer aus.
 - Das wichtigste - die staatliche Förderung ist häufig begrenzt auf die den persönlichen Spitzensteuersatz und fällt damit wesentlich geringer als bei der Entgeltumwandlung aus, wo regelmäßig mehr als 100 % Förderung möglich sind ( Mit freiwilligen AG-Zuschüssen durch aus 150 % und mehr)
 - Ausnahme: geringes Einkommen mit Kindern (verzweigen zu Riester-Unterseite)- idealerweise mehreren Kindern - dann unbedingt mitnehmen
 
Private Vorsorgen
- "teuer" Möglichkeit der Vorsorge, weil von bereits versteuerten Geld gespart
 - Die Übertragbarkeit von Versicherungsleistungen an Hinterbliebene ist total frei, weil Leistungen an jedermann vererbbar sind (Achtung Erbschaftssteuer)
 - Besteuerung bei Auszahlung für Verträge die nach dem 31.12.14 abgeschlossen wurden:
 - Bei Einmalkapitalzahlungen: werden 50 % der Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz versteuert
 - Bei lebenslangen Rentenzahlungen wird der persönliche Ertragsanteil mit dem persönlichen Steuersatz versteuert