Was kann die BAV für Minijobber tun?

Viele Arbeitgebern und Minijobbern selbst ist nicht bewußt, Betriebliche Altersversorgung ist auch bei den geringfügig Beschäftigten umsetzbar. Gerade diese Personengruppe hat, wenn Sie über einen längeren Zeitraum oder sogar auf Dauer, in einem MINI-JOB berufstätig ist einen sehr, sehr geringen Rentenanspruch.

Einer  der ganz erheblicher Vorteil  - Sie können bis zu 238 pro Monat mehr dazu verdienen. Bar ausgezahlt wird aber nur ein Betrag von 450 Euro. Der überschießende Betrag wird in Form von Versorgungslohn in einen Entgeltumwandlungsvertrag eingezahlt.

Eine sehr große Zielgruppe sind hier Frauen, die nur etwas mehr arbeiten wollen, aber nicht in ein übliches normales Beschäftigungsverhältnis wechseln wollen.
Hier bietet die Aufstockung des Minijob´s um die eine Position Versorgungslohn die Gelegenheit, weiter Brutto-für NETTO arbeiten zu können und die eigene Rente deutlich aufzustocken.

Der Arbeitgeber wiederum hat so die Chance mit dem gleichen qualifizierten Personal ohne Neueinstellung auskommen zu können.

Wichtig

Die BAV-Möglichkeiten können nur von Mini-Jobber genutzt werden,  wo der Mini-Job das einzige  Beschäftigungsverhältnis ist.

Zusammenfassung der WIN-WIN-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber:

Für den Arbeitnehmer

  • Ausbau der eigenen Altersversorgung in erheblichem Umfang (im Vergleich zur sonst zu erwarteten gesetzlichen Rente)
  • Investition mehr Arbeitszeit - ohne lästige und teure Abzüge - weiter Brutto für Netto
  • Großes Maß an sicherheit
  • Volle Flexibilität auch bei Wechsel des Arbeitgebers

Für den Arbeitgeber

  • Für den Arbeitgeber:
  • Steigerung der Arbeitproduktivität
  • Förderung des einzelnen Mitarbeiters
  • Erfüllen des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung