Nettolohn-Optimierung

Hier haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich gelagerte Interessen. Der Arbeitgeber möchte seinen Mitarbeitern aus dem vereinbarten Bruttogehalt soviel wie möglich Nettoauszahlung bieten. Von Zeit zu Zeit sind aber Gehaltserhöhungen unvermeidbar, die haben dann in der klassische Umsetzung für den Arbeitgeber noch die rund 22 % weitere Lohnnebenkosten.
 
Aus Sicht des Arbeitnehmers ist eine Bruttogehaltserhöhung auch sehr ernüchternd, denn Netto kommt in vielen Fällen nur ca 55 % davon auf dem Bankkonto an.
 
Dabei gibt es für beiden Seiten,  Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ein sehr wirkungsvolles Konzept, das alltägliche Nettoeinkommen des Arbeitnehmers zu erhöhen und dabei den Arbeitgeber nicht mehr zu belasten, je nach Konzeption sogar finanziell zu entlasten.
 
Das alles ist kein Hexenwerk, viele Großunternehmen darunter fast alle DAX-Konzerne, nutzen diesen Gestaltungsraum schon über einen langen Zeitraum konsequent. In kleineren und mittleren Unternehmen ist dies in vielen Fällen aber noch unbekannt. Das Steuerrecht lässt für 22 Bereiche eingeschränkte Sachlohnbezüge zu, die entweder steuerfrei sind oder einer günstigeren Pauschalierung unterliegen. Teilweise werden einzelne Segmente der Nettolohnoptimierung gentutzt, dies aber nur bruchteilhaft und nicht in einem Gesamtkonzept, das die Abläufe optimiert, vereinfacht,  extern administriert und permanent rechtssicher begleitet
 
Der kleine 3 Minuten-Film veranschaulicht an einem konkreten Alltagsbeispiel von Thomas und Jens, welche Wirkung in einem Unternehmen von einer Nettolohnoptimierung ausgeht.