Hier ist zuerst die Frage in welcher Unternehmensform sind Sie tätig.
Chef in einer Einzelfirma oder GmbH& Co KG oder in anderen Personengesellschaftsformen
Hier ist der Chef selber gefragt, sich um Ersatzeinkommen zu kümmern.
Erst kann dabei wählen, ab wann er eine Absicherung wünscht und in welcher Höhe hier finanzieller Ausgleich erforderlich ist.
Versichert wird immer ein Tagessatz, der an jedem Kalendertag ausgezahlt wird.Die ausgezahlten Versicherungsleistungen Zahlung ist steuerfrei. Der Beitrag ist steuerlich nicht absetzbar.